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Welcher Schaden?
Welche Leistung?

Wenn ein Angriff Ihren Betrieb trifft, entstehen unterschiedliche Kosten. Hier sehen Sie, welcher Baustein helfen kann und welche Grenze jeweils wichtig ist.

Vom konkreten Schaden zum passenden Schutz

Die Beispiele gelten für vereinbarte Bausteine und versicherte Ereignisse. Die Zusatzklauseln sind nur eingeschlossen, wenn sie ausdrücklich in Ihrer Police stehen. Versicherungssumme, Selbstbehalt und weitere Bedingungen gelten auch dann.

Der Schaden

Ein Angriff wird vermutet. Sie brauchen Fachleute.

Mögliche Leistung

Servicekosten: Der Versicherer vermittelt einen Krisendienstleister für telefonische Soforthilfe und erste technische Maßnahmen. Abgestimmte Forensik klärt Ursache und versicherten Schaden.

Wichtige Grenze

Forensik vorher abstimmen. Bestätigt sich kein Versicherungsfall: höchstens 20.000 Euro, bis zur Klärung, längstens 48 Stunden ab Schadenmeldung. Die ersten 240 Minuten Soforthilfe belasten die Versicherungssumme nicht.

A2-1 · PDF S. 13

Der Schaden

Patientenakten oder Auftragsdaten sind verschlüsselt.

Mögliche Leistung

Eigenschäden: Notwendige Kosten zur Wiederherstellung betroffener Daten in den Zustand vor dem Vorfall und zur Entfernung der Schadsoftware.

Wichtige Grenze

Nutzungsberechtigte Daten und versicherter Auslöser erforderlich. Keine Garantie, dass alle Daten technisch rettbar sind. Mehrkosten für Verbesserungen und Wiederherstellung nach Ablauf von zwölf Monaten sind hier ausgeschlossen.

A4-2 · PDF S. 18–19

Der Schaden

Termine fallen aus. Miete und Gehälter laufen weiter.

Mögliche Leistung

Eigenschäden: Entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die wegen einer versicherten Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaftet werden.

Wichtige Grenze

Keine Erstattung des gesamten Umsatzes. Für die ersten acht Stunden keine Ausfallentschädigung; Haftzeit zwölf Monate ab Unterbrechungsbeginn. Fortlaufende Kosten müssen unter anderem rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sein.

A4-1 · PDF S. 17–18

Der Schaden

Eine Datenpanne muss aufgeklärt und gemeldet werden.

Mögliche Leistung

Servicekosten: Kosten zur Prüfung und Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Informationspflichten, gegebenenfalls ein Callcenter für Betroffene und Krisenkommunikation.

Wichtige Grenze

Tatsächlich angefallene, erforderliche Kosten nach vorheriger Abstimmung. Nicht jede Störung löst dieselben Meldepflichten aus. Die Meldung an den Versicherer ersetzt keine erforderliche Behördenmeldung.

A2-2.1, A2-2.3–4 · PDF S. 13–14

Der Schaden

Patienten oder Kunden fordern Schadenersatz.

Mögliche Leistung

Drittschäden: Prüfung erfasster Haftpflichtansprüche, Abwehr unbegründeter Forderungen und Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Dazu kann die gesetzliche Haftpflicht wegen Datenschutzverletzungen gehören.

Wichtige Grenze

Keine allgemeine Rechtsschutz- oder Berufshaftpflichtversicherung. Abwehrkosten behördlicher Verfahren sind gesondert geregelt; Bußgelder sind nicht pauschal gedeckt.

A3-1, A3-4.2/4.4, A3-5 · PDF S. 14–16

Der Schaden

Sie werden als Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen.

Mögliche Leistung

Versicherte Personen: Ordnungsgemäß bestellte Organmitglieder gehören dazu. Erfasste Haftpflichtansprüche können im vereinbarten Umfang mitversichert sein.

Wichtige Grenze

Ansprüche zwischen Versicherten – etwa des Unternehmens gegen seine Geschäftsführung – sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für bestimmte Datenschutzansprüche enthält A3-4.2 eine Ausnahme. Keine pauschale Zusage für Geschäftsführerregress oder Ihr Privatvermögen.

A1-7/8, A3-4.2, A3-7.2 · PDF S. 9, 15–16

Der Schaden

Durch manipulierte Zahlungswege fließt Geld ab.

Mögliche Leistung

Optional: Cyber-Betrug/-Diebstahl. Definierte direkte Verluste, etwa nach Manipulation des Online-Bankings oder Diebstahl von Zahlungszugangsdaten.

Wichtige Grenze

CEO- und Lieferantenbetrug erfordern eine unmittelbar durch eine Informationssicherheitsverletzung ermöglichte Täuschung. Die getäuschte mitversicherte Person darf dabei kein Repräsentant sein, etwa GmbH-Geschäftsführer oder Inhaber. Diese Fallgruppe ist also keine pauschale Phishing-Deckung. Höchstens 150.000 Euro.*

CK1001, A1-9 · PDF S. 9, 34–35

Der Schaden

Angreifer drohen mit Datenverlust und fordern Geld.

Mögliche Leistung

Optional: Cyber-Erpressung. Technische und rechtliche Beratung sowie technische Abwehr durch das vom Versicherer bestimmte Unternehmen.

Wichtige Grenze

Lösegeld grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme nur mit Zustimmung des Versicherers, wenn Prüfung oder Abwehr voraussichtlich nicht oder nur unverhältnismäßig aufwendig möglich ist. Gesetzliche Verbote bleiben bestehen. Höchstens 150.000 Euro.*

CK1001, A1-17.16, B4-7 · PDF S. 13, 32, 34

Der Schaden

Ein Angriff beim Cloud-Anbieter stoppt Ihren Betrieb.

Mögliche Leistung

Optional: Cloud-Ausfall. Betriebsunterbrechungsschäden nach einer erfassten Informationssicherheitsverletzung beim externen Dienstleister.

Wichtige Grenze

Direkter, entgeltlicher Vertrag mit dem Anbieter erforderlich. Kein Schutz für jeden beliebigen Cloud-Ausfall. Acht Stunden zeitlicher Selbstbehalt; die zwölfmonatige Haftzeit beginnt hier nach dessen Ablauf.

CK1002 mit A4-1 · PDF S. 35

Der Schaden

Für den Weiterbetrieb brauchen Sie eine Ersatzlösung.

Mögliche Leistung

Eigenschäden: Notwendige Mehrkosten während der versicherten Betriebsunterbrechung, etwa für die Nutzung anderer Anlagen oder eine einmalige Umprogrammierung.

Wichtige Grenze

Es müssen zusätzliche Kosten zur Fortführung des Betriebs infolge des Versicherungsfalls sein. Die einzelnen Maßnahmen vor Umsetzung mit dem Versicherer abstimmen.

A4-3.4 · PDF S. 20

* Die genannten 150.000-Euro-Grenzen gelten jeweils je Versicherungsfall und insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme. Sie kommen nicht zusätzlich hinzu. Die Übersicht ist eine Zusammenfassung der geprüften Bedingungen, keine Deckungszusage für einen Einzelfall.

Weitere Ergänzungen gezielt wählen

Auch diese Klauseln brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Ihr Angebot zeigt, was eingeschlossen ist.

Bestimmte Hardware-Schäden

Für betriebsentscheidende Komponenten, etwa Server oder Router; keine Drucker oder Scanner. Reparatur oder Ersatz benötigen Versichererzustimmung. Höchstens 50.000 Euro je Fall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme (CK1003).

Technische Betriebsunterbrechung

Definierte unvorhergesehene und unbeabsichtigte Fehlfunktionen unter eigener Kontrolle; kein allgemeiner Infrastrukturausfallschutz. Höchstens 100.000 Euro je Fall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme; anderweitiger Versicherungsschutz geht vor (CK4002).

Weitere Ergänzungen

Zum Beispiel Täterermittlung, E-Payment, bestimmte Vertragsstrafen oder Warenversand. Wir prüfen, welche konkreten Risiken und Zusatzvereinbarungen für Ihren Betrieb relevant sind.

Was Sie ausdrücklich prüfen sollten

  • Behandlung und Personenschäden: Die Cyberversicherung ist keine allgemeine Absicherung ärztlicher Behandlungsfehler. Nach A1-3 sind Körper- und Gesundheitsschäden sowie unmittelbar daraus abgeleitete Schäden keine Vermögensschäden. Eine passende Berufshaftpflicht ist gesondert zu prüfen.
  • Bekannte Vorfälle: Ein bereits bekannter Schaden lässt sich nicht nachträglich versichern. Auch eine Rückwärtsdeckung hat Voraussetzungen.
  • Auslandsbezug: Betriebsstätten, IT-Systeme, Rechtsordnung und Schadenersatzansprüche im Ausland erfordern einen genauen Blick in den Vertrag.
  • Ausschlüsse: Dazu zählen nach den Bedingungen unter anderem Vorsatz, bestimmte staatliche Cyberangriffe und Infrastrukturausfälle. Die genauen Definitionen entscheiden.
  • Bußgelder und Lösegeld: Es gibt keine pauschale Erstattungszusage. Besondere Bedingungen und gesetzliche Grenzen sind zu beachten.
  • Versicherungssumme und Selbstbehalt: Wählen Sie diese nach möglichen Ausfallkosten und Datenrisiken. Geld-Selbstbehalte und zeitlicher Selbstbehalt sind zu unterscheiden.

Diese Auswahl zeigt typische Klärungspunkte. Sie ersetzt nicht die vollständigen Versicherungsbedingungen.

IT-Sicherheit bleibt Teil Ihrer Verantwortung

Der Vertrag enthält konkrete Sicherheits- und Mitwirkungspflichten. Besprechen Sie diese mit Ihrer IT-Verantwortung, bevor Sie Angaben im Antrag bestätigen.

Zugänge regeln

Individuelle Benutzer- und Administratorzugänge, passende Passwörter und zusätzliche Schutzmaßnahmen für exponierte oder mobile Systeme. Administratorrechte dienen administrativen Aufgaben.

Systeme aktuell halten

Die geprüften Bedingungen nennen Sicherheitsupdates innerhalb von 14 Tagen für Geräte mit erhöhtem Risiko, etwa über das Internet erreichbare oder mobil eingesetzte Geräte; 30 Tagen für übrige Systeme. Laufend aktueller Schadsoftwareschutz gehört ebenfalls dazu.

Backups trennen und testen

Mindestens wöchentliche, gegen gemeinsame Veränderung oder Vernichtung geschützte Datensicherung. Wiederherstellung regelmäßig, mindestens jährlich, prüfen und dokumentieren.

Im Vorfall mitwirken

Schäden unverzüglich melden, Beweise erhalten, notwendige Änderungen dokumentieren und zumutbare Weisungen des Versicherers beachten.

Eine Pflichtverletzung kann je nach Umständen zu einer Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit führen. Nicht jeder Fehler führt automatisch zum vollständigen Verlust des Schutzes.

Was wir für ein Angebot klären

Wichtig sind Tätigkeit, Umsatz, Systeme, Datenarten, IT-Dienstleister, Auslandsbezug und Vorschäden. Für besondere Risiken ist eine individuelle Prüfung nötig. Das betrifft zum Beispiel IT-Dienstleister, Softwareentwickler oder reine Online-Shops ohne Ladenlokal.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Auswahl von Bausteinen und Grenzen. Ihre Anfrage allein stellt noch keine Annahme oder Deckungszusage dar.

Quellen und Stand

Geprüft am 03.10.2026 anhand der offiziellen Produktseite, des Continentale-Maklerportals und der Vertragsinformationen als PDF.

Das PDF trägt den Stand 01.02.2024, obwohl die Downloadseite 10.2025 nennt. Relevante Abschnitte: A1-3 und A1-7 bis A1-9 (Schadenarten und versicherte Personen), A2 (Servicekosten), A3 einschließlich A3-4.2 und A3-7.2 (Drittschäden und interne Ansprüche), A4 (Eigenschäden), B3-3 (Pflichten), Teil C (Zusatzklauseln). Ihr Angebot und die dazu vereinbarten Bedingungen sind maßgeblich.

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