Weitere Ergänzungen gezielt wählen
Auch diese Klauseln brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Ihr Angebot zeigt, was eingeschlossen ist.
Bestimmte Hardware-Schäden
Für betriebsentscheidende Komponenten, etwa Server oder Router; keine Drucker oder Scanner. Reparatur oder Ersatz benötigen Versichererzustimmung. Höchstens 50.000 Euro je Fall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme (CK1003).
Technische Betriebsunterbrechung
Definierte unvorhergesehene und unbeabsichtigte Fehlfunktionen unter eigener Kontrolle; kein allgemeiner Infrastrukturausfallschutz. Höchstens 100.000 Euro je Fall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme; anderweitiger Versicherungsschutz geht vor (CK4002).
Weitere Ergänzungen
Zum Beispiel Täterermittlung, E-Payment, bestimmte Vertragsstrafen oder Warenversand. Wir prüfen, welche konkreten Risiken und Zusatzvereinbarungen für Ihren Betrieb relevant sind.
Was Sie ausdrücklich prüfen sollten
- Behandlung und Personenschäden: Die Cyberversicherung ist keine allgemeine Absicherung ärztlicher Behandlungsfehler. Nach A1-3 sind Körper- und Gesundheitsschäden sowie unmittelbar daraus abgeleitete Schäden keine Vermögensschäden. Eine passende Berufshaftpflicht ist gesondert zu prüfen.
- Bekannte Vorfälle: Ein bereits bekannter Schaden lässt sich nicht nachträglich versichern. Auch eine Rückwärtsdeckung hat Voraussetzungen.
- Auslandsbezug: Betriebsstätten, IT-Systeme, Rechtsordnung und Schadenersatzansprüche im Ausland erfordern einen genauen Blick in den Vertrag.
- Ausschlüsse: Dazu zählen nach den Bedingungen unter anderem Vorsatz, bestimmte staatliche Cyberangriffe und Infrastrukturausfälle. Die genauen Definitionen entscheiden.
- Bußgelder und Lösegeld: Es gibt keine pauschale Erstattungszusage. Besondere Bedingungen und gesetzliche Grenzen sind zu beachten.
- Versicherungssumme und Selbstbehalt: Wählen Sie diese nach möglichen Ausfallkosten und Datenrisiken. Geld-Selbstbehalte und zeitlicher Selbstbehalt sind zu unterscheiden.
Diese Auswahl zeigt typische Klärungspunkte. Sie ersetzt nicht die vollständigen Versicherungsbedingungen.
IT-Sicherheit bleibt Teil Ihrer Verantwortung
Der Vertrag enthält konkrete Sicherheits- und Mitwirkungspflichten. Besprechen Sie diese mit Ihrer IT-Verantwortung, bevor Sie Angaben im Antrag bestätigen.
Zugänge regeln
Individuelle Benutzer- und Administratorzugänge, passende Passwörter und zusätzliche Schutzmaßnahmen für exponierte oder mobile Systeme. Administratorrechte dienen administrativen Aufgaben.
Systeme aktuell halten
Die geprüften Bedingungen nennen Sicherheitsupdates innerhalb von 14 Tagen für Geräte mit erhöhtem Risiko, etwa über das Internet erreichbare oder mobil eingesetzte Geräte; 30 Tagen für übrige Systeme. Laufend aktueller Schadsoftwareschutz gehört ebenfalls dazu.
Backups trennen und testen
Mindestens wöchentliche, gegen gemeinsame Veränderung oder Vernichtung geschützte Datensicherung. Wiederherstellung regelmäßig, mindestens jährlich, prüfen und dokumentieren.
Im Vorfall mitwirken
Schäden unverzüglich melden, Beweise erhalten, notwendige Änderungen dokumentieren und zumutbare Weisungen des Versicherers beachten.
Eine Pflichtverletzung kann je nach Umständen zu einer Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit führen. Nicht jeder Fehler führt automatisch zum vollständigen Verlust des Schutzes.
Was wir für ein Angebot klären
Wichtig sind Tätigkeit, Umsatz, Systeme, Datenarten, IT-Dienstleister, Auslandsbezug und Vorschäden. Für besondere Risiken ist eine individuelle Prüfung nötig. Das betrifft zum Beispiel IT-Dienstleister, Softwareentwickler oder reine Online-Shops ohne Ladenlokal.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Auswahl von Bausteinen und Grenzen. Ihre Anfrage allein stellt noch keine Annahme oder Deckungszusage dar.
Quellen und Stand
Geprüft am 03.10.2026 anhand der offiziellen Produktseite, des Continentale-Maklerportals und der Vertragsinformationen als PDF.
Das PDF trägt den Stand 01.02.2024, obwohl die Downloadseite 10.2025 nennt. Relevante Abschnitte: A1-3 und A1-7 bis A1-9 (Schadenarten und versicherte Personen), A2 (Servicekosten), A3 einschließlich A3-4.2 und A3-7.2 (Drittschäden und interne Ansprüche), A4 (Eigenschäden), B3-3 (Pflichten), Teil C (Zusatzklauseln). Ihr Angebot und die dazu vereinbarten Bedingungen sind maßgeblich.