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Cybervorfall?
Jetzt geordnet handeln.

Früh reagieren, Fachleute einbinden und Beweise erhalten. Diese Orientierung hilft Ihnen, die ersten Schritte zu koordinieren.

Cyber-Soforthilfe der Continentale

Für die telefonische Meldung eines Cyber-Schadens steht die Soforthilfe des Versicherers über Allysca rund um die Uhr bereit. Halten Sie möglichst Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.

0231 919 5000

Quelle: offizielles Continentale-Maklerportal, geprüft am 03.10.2026. Das ist die Schadenhilfe des Versicherers, nicht die Agenturtelefonnummer. Beachten Sie auch Ihre Vertragsunterlagen.

  1. Intern Alarm auslösen

    Informieren Sie Geschäftsleitung und IT-Verantwortliche über einen verlässlichen Kommunikationsweg. Bei Verdacht auf kompromittierte E-Mail-Konten nicht unbesehen denselben Kanal weiterverwenden. Benennen Sie eine Person, die die Abstimmung koordiniert.

  2. Vorfall telefonisch melden

    Warten Sie mit der Schadenmeldung nicht auf einen vollständig aufgeklärten Sachverhalt. Die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung. Laut Versicherer kann eine reine E-Mail-Meldung die Hilfe verzögern.

  3. Ausbreitung mit der IT begrenzen

    Lassen Sie betroffene Systeme fachkundig beurteilen und nötigenfalls vom Netzwerk isolieren. Stimmen Sie weitere Maßnahmen mit IT und Soforthilfe ab. Keine unkoordinierten Bereinigungen, Neuinstallationen oder Lösegeldzahlungen.

  4. Beweise und Ablauf sichern

    Notieren Sie Entdeckungszeit, betroffene Systeme, beobachtete Meldungen und bereits ergriffene Maßnahmen. Erhalten Sie Protokolle und sonstige Beweise. Notwendige Veränderungen dokumentieren; Geräte nicht eigenmächtig zurücksetzen.

  5. Weitere Pflichten klären

    Besprechen Sie mit dem Fachteam, ob Datenschutzaufsicht, betroffene Personen, Polizei oder Vertragspartner informiert werden müssen. Dabei können kurze gesetzliche Fristen gelten. Holen Sie die zuständigen Datenschutz- und Rechtsverantwortlichen hinzu.

  6. Wiederanlauf abstimmen

    Dokumentieren Sie Ausfallzeiten und Kosten. Stellen Sie Daten erst nach fachlicher Freigabe aus geprüften Sicherungen wieder her und kontrollieren Sie den sicheren Betrieb. Stimmen Sie kostenpflichtige Maßnahmen mit dem Versicherer ab.

Diese Informationen bereithalten

  • Name des Betriebs, Rückrufnummer und erreichbare Kontaktperson
  • Versicherungsscheinnummer, soweit verfügbar
  • Zeitpunkt der Entdeckung und beobachtete Auffälligkeiten
  • Betroffene Systeme, Daten und ausgefallene Geschäftsabläufe
  • Bereits kontaktierte IT-Fachleute und ergriffene Maßnahmen

Noch keine Cyberversicherung vorhanden?

Beziehen Sie unverzüglich Ihre IT-Verantwortlichen oder einen qualifizierten IT-Notfalldienst ein. Eine jetzt gestellte Versicherungsanfrage versichert den bereits bekannten Vorfall nicht nachträglich. Prüfen Sie auch vorhandene Verträge und deren Meldewege.

Für die Vorbereitung im Betrieb

Unser Leitfaden enthält ein Notfallblatt mit Platz für interne Kontakte und wichtige Vertragsangaben. Bewahren Sie eine zugängliche Kopie außerhalb des möglicherweise betroffenen Systems auf.

Orientierung anhand der Continentale-Vertragsinformationen (B3-3) und der offiziellen Hinweise zur Schadenmeldung. Kein Ersatz für die konkrete Anleitung Ihres IT- und Schadenfachteams.

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